Rechtliche Grundlagen und Beratung
Leistung der 1. ARGE TPO e.V. | IHR VORTEIL |
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Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen | Nachweis einer ordnungsgemäßen Tankanlage |
Prüfbescheinigungen zur Vorlage bei Behörden | Kostengünstige Leistungen durch den ortsnahen Sachverständigen Ihrer Wahl |
Neutrale Beratung für | Kosteneinsparungen durch kompetente Beratung eines unabhängigen Sachverständigen bei Revision und Sanierung |
Hilfestellung bei Fragen zur Tankanlagen | Automatische Terminverlängerung |
Kostenlose Auskunft über Vorschriften, Tankreinigung, Leckschutzkleidung und sonstige Beratungen | Ihr Beitrag zum Umweltschutz |
Für die wasserrechtlichen Prüfungen gelten ab 1. August 2017 die Inhalte der Bundesverordnung AwSV , bis zum 31. Juli 2017 galten die Regelungen der Bayerischen (bzw. anderer Länder) Verordnung VAwS.
In dieser bundeseinheitlichen Verordnung AwSV ist enthalten, dass alle Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B (Heizöllageranlagen von 1.000 bis 10.000 Liter) nach Installation bzw. Durchführung einer wesentlichen Änderung ab dem 01.08.2017 prüfpflichtig sind und durch Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen.
Darüber hinaus ist das Wasserhaushaltsgesetz Grundlage des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.