Kontakt & Ansprechpartner

Sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen, dann bitte über das nachstehende Formular, wir werden zeitnah antworten.

Gemäß Artikel 13 der DSVGO sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass wir die bei der Prüfung Ihrer prüfpflichtigen LAU- und HBV-Anlage ermittelten Daten an die zuständige untere Wasserbehörde weitergeben. Grundlage für die Weitergabe der Daten der Prüfung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSVGO und die zu Grunde liegende AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) § 46. Die Übermittlung der Daten von uns an die Behörde ist zulässig nach Art. 5 Abs. 1 BayDSG, da diese zur ERfüllung einer der empfangenden öffentlichen Stelle obliegenden Aufgabe erforderlich ist.