Rechtliche Grundlagen und Beratung


Leistung der 1. ARGE TPO eV

IHR VORTEIL

Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen

Nachweis einer ordnungsgemäßen Tankanlage

Prüfbescheinigungen zur Vorlage bei Behörden
und Versicherungen

Kostengünstige Leistungen durch den ortsnahen Sachverständigen Ihrer Wahl

Neutrale Beratung für
• Neubau
• Reinigung
• Reparatur

Kosteneinsparungen durch kompetente Beratung eines unabhängigen Sachverständigen bei Revision und Sanierung

Hilfestellung bei Fragen zur Tankanlagen
oder auch Behördenangelegenheiten, wie zB Gutachten zur Eignungsfeststellung nach § 63 WHG bzw. Gutachterliche Stellungnahme zu § 41 AwSV

Automatische Terminverlängerung

Kostenlose Auskunft über Vorschriften, Tankreinigung, Leckschutzkleidung und sonstige Beratungen

Ihr Beitrag zum Umweltschutz

Für die wasserrechtlichen Prüfungen gelten ab 1. August 2017 die Inhalte der Bundesverordnung  AwSV , bis zum 31. Juli 2017 galten die Regelungen der Bayerischen (bzw. anderer Länder) Verordnung  VAwS.

In dieser bundeseinheitlichen Verordnung  AwSV  ist enthalten, dass alle Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufe B (Heizöllageranlagen von 1.000 bis 10.000 Liter) nach Installation bzw. Durchführung einer wesentlichen Änderung ab dem 01.08.2017 prüfpflichtig sind und durch Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen.

Darüber hinaus ist das  Wasserhaushaltsgesetz Grundlage des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.