Tätigkeiten
Die Sachverständigenorganisation 1. ARGE TPO e.V. prüft durch die von ihr bestellten Sachverständigen die wasserrechtlich prüfpflichtigen Anlagen auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG = Bundesrecht) und der Anlagenverordnung (AwSV = Bundesrecht). Bis zum 31.07.2017 bestand diese Prüfung auf Grundlage der Anlagenverordnung der jeweiligen Länder ( VAwS = Landesrecht).
Wir führen weiterhin durch qualifizierte Referenten ua Seminare zur Erreichung der Fachbetriebszertifizierung gemäß AwSV § 62 durch. Diese Seminare werden mit einer Prüfung abgeschlossen, die gemeinsam mit der Betriebsbesichtigung und der Überprüfung einer Referenzanlage die Zertifizierung zum Fachbetrieb nach AwSV § 62 ermöglicht.
Darüber hinaus veranstalten wir Seminare z.B. für Abscheideanlagen, Tankstellengestaltungen und weitere Fachgebiete nach Bedarf.
Unsere Mitglieder und Sachverständigen sind neben der Bestellung zum Sachverständigen nach AwSV § 53 zum Teil auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die verschiedenen Anlagenarten.
Ebenso können einige unserer Mitglieder als sachverständige zugelassene Überwachungsstellen mit Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung beauftragt werden.