Tätigkeiten 

Die Sachverständigenorganisation 1. ARGE TPO eV prüft durch die von ihr bestellten Sachverständigen die wasserrechtlich prüfpflichtigen Anlagen auf der Grundlage des  Wasserhaushaltsgesetzes  (WHG = Bundesrecht) und der  Anlagenverordnung  (AwSV = Bundesrecht). Bis zum 31.07.2017 bestand diese Prüfung auf Grundlage der Anlagenverordnung der jeweiligen Länder ( VAwS  = Landesrecht).

Wir führen weiterhin durch qualifizierte Referenten ua Seminare zur Erreichung der Fachbetriebszertifizierung gemäß AwSV § 62 durch. Diese Seminare werden mit einer Prüfung abgeschlossen, die gemeinsam mit der Betriebsbesichtigung und der Überprüfung einer Referenzanlage die Zertifizierung zum Fachbetrieb nach AwSV § 62 ermöglicht.

Darüber hinaus veranstalten wir Seminare zB für Abscheideanlagen, Tankstellengestaltungen und weitere Fachgebiete nach Bedarf.

Unsere Mitglieder und Sachverständigen sind neben der Bestellung zum Sachverständigen nach AwSV § 53 zum Teil auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die verschiedenen Anlagenarten.

Ebenso können einige unserer Mitglieder als sachverständige zugelassene Überwachungsstellen mit Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung beauftragt werden.